Regulierung 11 Min. Lesezeit Phillip Fickl

ElWG: Viertelstundenwerte in Österreich

Am 11. Dezember 2025 hat der österreichische Nationalrat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft die Viertelstundenwerte: Sie werden vom Opt-in zum Standard. Für Energiedienstleister, Gebäudemanager und Softwareentwickler öffnet das eine Datenbasis, die bisher nur einem Bruchteil der Marktteilnehmer zur Verfügung stand.

Dieser Artikel erklärt, was sich konkret geändert hat, welche Zahlen dahinterstehen und was das für Unternehmen bedeutet, die mit Energiedaten arbeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die grundlegende Umstellung auf Viertelstundenwerte. Welche weiteren ElWG-Regeln seit dem 1. April 2026 gelten — darunter dynamische Tarife, SNAP und die nächsten Stichtage — lesen Sie in unserem Überblick ElWG ab 1. April 2026: Was sich für Unternehmen jetzt ändert.

Was hat sich geändert? Das ElWG im Überblick

Der Paradigmenwechsel: Vom Opt-in zum Opt-out

Bisher galt in Österreich ein Opt-in-Modell für Viertelstundenwerte. Wer wollte, dass sein Smart Meter den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen aufzeichnet und überträgt, musste das aktiv beim Netzbetreiber beantragen. Wer nichts tat, bekam Stundenwerte — Viertelstundenwerte erforderten ein aktives Opt-In.

Das neue ElWG dreht dieses Prinzip um. Viertelstundenwerte sind jetzt der gesetzliche Standard für alle Smart Meter in Österreich.[1] Kunden, die das nicht wollen, müssen aktiv widersprechen (Opt-out).[2] Die Hürde liegt also nicht mehr beim Aktivieren, sondern beim Deaktivieren.

Vorher: Kein aktives Handeln = keine Viertelstundenwerte. Nachher: Kein aktives Handeln = Viertelstundenwerte laufen automatisch.

Allerdings bedeutet „gesetzlicher Standard" nicht „sofort überall aktiv". Das Gesetz definiert eine Übergangsfrist, in der Netzbetreiber bei bestimmten Zählpunkten weiterhin Tageswerte übermitteln dürfen. Wer die Umstellung plant, muss diese Stufen kennen.

Stufenplan: Wann greift der neue Standard?

§ 54 Abs. 3 ElWG erlaubt Netzbetreibern eine Übergangsfrist, in der sie bei bestimmten Zählpunkten weiterhin Tagesenergiewerte statt Viertelstundenwerte übermitteln dürfen:[3]

  • Bis 31. Dezember 2026: bei Zählpunkten mit einem Jahresverbrauch von bis zu 5.000 kWh — sofern keine der unten genannten Ausnahmen greift.
  • Ab 1. Jänner 2027: nur noch bei Zählpunkten mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500 kWh.

Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt verbraucht rund 3.500–4.000 kWh pro Jahr. Für die Mehrheit der „gewöhnlichen" Haushalte liegt die praktische Umstellungsfrist damit beim 1. Jänner 2027.

Zusätzlich kann die Regulierungsbehörde (E-Control) diese Fristen für Netzbetreiber verlängern, die bereits bis zum 31. Dezember 2019 eine Smart-Meter-Durchdringung von mindestens 70 % erreicht hatten — sogenannte First Mover —, sofern sie eine technische oder wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit nachweisen können (§ 54 Abs. 4).[4] Das bedeutet: Selbst der Stichtag 2027 ist in einzelnen Netzgebieten nicht vollständig garantiert.

Wer bekommt Viertelstundenwerte zuerst?

Die Übergangsfrist aus § 54 Abs. 3 gilt nicht für alle Zählpunkte. Das Gesetz schließt bestimmte Gruppen ausdrücklich von der Ausnahme aus — sie erhalten daher von Anfang an Viertelstundenwerte, unabhängig von ihrem Jahresverbrauch:[3]

  • Zählpunkte mit dynamischen Strompreisverträgen (§ 22 ElWG)
  • Einspeisung über Direktleitungen oder Vorauszahlungszähler (§ 29 ElWG)
  • Zählpunkte mit Wärmepumpen, Ladestationen, Stromspeichern oder Erzeugungsanlagen
  • Teilnehmer an gemeinschaftlicher Energienutzung[5] (z. B. Energiegemeinschaften)

Diese Gruppen bekommen Viertelstundenwerte nicht, weil Netzbetreiber sie priorisieren, sondern weil das Gesetz ihnen die Übergangsfrist mit Tageswerten verwehrt. Der Effekt ist derselbe — diese Zählpunkte werden zuerst umgestellt —, aber die treibende Kraft ist die gesetzliche Regelung, nicht eine operative Entscheidung der Netzbetreiber.

Die Zahlen: Warum das ein Wendepunkt ist

6,53 Millionen Smart Meter — und bisher nur 12,6 % mit Viertelstundenwerten

Österreich hat den Smart-Meter-Rollout weitgehend abgeschlossen. Die Zahlen der E-Control (Stand Ende 2024) sprechen für sich:

  • 6,74 Millionen Zählpunkte fallen unter die Rollout-Verpflichtung
  • 6,53 Millionen (96,9 %) davon haben bereits einen Smart Meter installiert
  • 6,06 Millionen (94 %) sind kommunikativ — das heißt, sie übertragen aktiv Daten

Von diesen 6,53 Millionen Smart Metern hatten bisher allerdings nur rund 760.000 die Viertelstundenwerte aktiviert. Das entspricht etwa 12,6 %. Der Grund: Das Opt-in-Modell stellte eine hohe Hürde dar. Viele Verbraucher wussten nicht einmal, dass die Option existiert, oder sahen keinen unmittelbaren Nutzen darin, sie zu aktivieren.

Was das für die Datenverfügbarkeit bedeutet

Mit dem Wechsel zum Opt-out-Standard ändert sich die Ausgangslage grundlegend. Statt 760.000 Zählern mit Viertelstundenwerten werden nach Abschluss der Übergangsfrist — voraussichtlich ab 2027 — über 6 Millionen Zählpunkte erfasst. Das entspricht einem Sprung von 12,6 % auf potenziell über 95 % aller Zählpunkte.

Der Weg dorthin ist gestuft: Zuerst werden Zählpunkte mit Erzeugungsanlagen, Wärmepumpen und Energiegemeinschafts-Beteiligung umgestellt, danach folgen bis Ende 2026 Haushalte mit bis zu 5.000 kWh Jahresverbrauch, und ab 2027 wird die Schwelle auf 1.500 kWh gesenkt. Die 6-Millionen-Marke ist also kein Soforteffekt, sondern das Ergebnis eines gestuften Hochlaufs über 2026 und 2027.

Für den österreichischen Energiemarkt bedeutet das: Viertelstundenwerte sind kein Nischenprodukt mehr, sondern werden zum flächendeckenden Datenstandard. Österreich wird damit zu einem der datenreichsten Energiemärkte Europas auf Verbraucherebene.

Mehr zu Smart Metern in Österreich finden Sie in unserem Smart Meter Leitfaden.

Sommer-Sonnenrabatt: Der erste konkrete Anwendungsfall

Eine der greifbarsten Neuerungen des ElWG ist der sogenannte Sommer-Sonnenrabatt: ein Rabatt von 20 % auf die Netznutzungsentgelte, der von April bis September gilt, jeweils zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.[6]

Die Logik dahinter: In den Sommermonaten produzieren PV-Anlagen über Mittag mehr Strom, als das Netz benötigt. Der Rabatt soll Verbraucher motivieren, ihren Verbrauch in genau diese Stunden zu verlagern — etwa durch das Laden von Elektroautos, den Betrieb von Wärmepumpen oder das Einschalten von Waschmaschinen und Geschirrspülern.

Voraussetzung für den Rabatt: Es müssen Viertelstundenwerte vorliegen. Ohne 15-Minuten-Daten lässt sich nicht nachweisen, dass der Verbrauch tatsächlich im begünstigten Zeitfenster stattgefunden hat. Der Sommer-Sonnenrabatt ist damit auch ein finanzieller Anreiz für Endkunden, die Standardeinstellung nicht zu deaktivieren.

Für Energiedienstleister ergibt sich daraus eine konkrete Möglichkeit: Kunden proaktiv über den Rabatt informieren, Verbrauchsverschiebungen empfehlen und den tatsächlichen Nutzen der Viertelstundenwerte sichtbar machen.

Datenzugang für Dritte: Was seit April 2025 gilt

Berechtigte Dritte erhalten automatisch die feinste Granularität

Seit April 2025 gilt eine weitere wichtige Regelung: Wenn ein Endkunde einem Drittanbieter Zugang zu seinen Smart-Meter-Daten gewährt, erhält dieser automatisch die feinste verfügbare Auflösung.[7] Hat der Zähler Viertelstundenwerte aktiviert, bekommt der Drittanbieter Viertelstundenwerte. Ein separater Opt-in für die Granularität ist nicht mehr nötig.

Das vereinfacht den Datenzugang erheblich. Ein einziger Consent genügt, um die bestmögliche Datenqualität zu erhalten. Für API-Nutzer bedeutet das: Die Daten, die über die EDA-Infrastruktur geliefert werden, kommen bereits in der feinsten verfügbaren Auflösung an.

Der EDA-Prozess: So funktioniert die Datenfreigabe technisch

Die Datenfreigabe an Dritte läuft über das EDA-Netzwerk (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Der Prozess ist standardisiert, aber technisch anspruchsvoll:

  1. Der Dienstleister stellt eine Consent-Anfrage über das EDA-Netzwerk an den zuständigen Netzbetreiber.
  2. Der Endkunde bestätigt die Freigabe über das Portal seines Netzbetreibers.
  3. Nach Bestätigung beginnt die tägliche Datenlieferung (T-1) an den Dienstleister.

Die Herausforderung liegt in der Fragmentierung: Über 140 Netzbetreiber in Österreich, jeder mit eigener Infrastruktur und eigenen Portalen, manche mit unterschiedlichen Antwortzeiten. Die Kommunikation läuft über das AS4-Protokoll, verschlüsselt und zertifikatsbasiert. Für ein einzelnes Unternehmen bedeutet eine eigene EDA-Anbindung erheblichen Aufwand in Aufbau und laufender Wartung.

Was bedeutet das für Ihr Geschäft?

Die Kombination aus flächendeckenden Viertelstundenwerten und vereinfachtem Drittzugang eröffnet konkrete Geschäftsmöglichkeiten. Was davon relevant ist, hängt von Ihrer Branche ab.

Energiedienstleister und EVUs

Mit Viertelstundenwerten als Standard wird eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen möglich, die bisher an der Datenverfügbarkeit scheiterten:

  • Dynamische und zeitvariable Tarife — Preismodelle, die den tatsächlichen Verbrauchszeitpunkt berücksichtigen, setzen granulare Messdaten voraus. Mit 15-Minuten-Werten als Standard lassen sich solche Tarife flächendeckend anbieten.
  • Genauere Lastprognosen — Viertelstundenweise Auflösung verbessert die Vorhersagequalität erheblich. Das wirkt sich direkt auf Beschaffungskosten und Bilanzkreismanagement aus.
  • Verbrauchsoptimierung als Dienstleistung — Zeigen Sie Ihren Kunden, wann sie wie viel Strom verbrauchen — und geben Sie konkrete Einsparempfehlungen. Was mit Viertelstundenwerten konkret möglich ist, zeigen fünf praktische Beispiele.

Mehr dazu auf unserer Seite für Energiedienstleister.

Gebäudemanager und Facility Management

Für Gewerbeimmobilien und größere Gebäudeportfolios bringen Viertelstundenwerte einen qualitativen Sprung im Energiemanagement:

  • Laufendes Monitoring auf 15-Minuten-Basis — Verbräuche lassen sich nicht mehr nur monatsweise, sondern im Tagesverlauf analysieren. Anomalien und Lastspitzen werden sichtbar, bevor sie die Jahresabrechnung belasten.
  • Identifikation von Optimierungspotenzialen — Wann laufen Klimaanlagen auf Volllast? Gibt es Verbrauch außerhalb der Betriebszeiten? 15-Minuten-Daten beantworten diese Fragen.
  • Nachweis für ESG-Reporting und Energieaudits — Granulare, auditfähige Verbrauchsdaten erleichtern die Dokumentation gegenüber Investoren und Regulierungsbehörden. Mehr dazu in unserem Artikel zu den Datenanforderungen von EEffG und CSRD.

Mehr dazu auf unserer Seite für Gebäudemanagement.

Software-Entwickler und Produktteams

Für Teams, die Energieprodukte bauen, löst die neue Datenverfügbarkeit ein zentrales Problem: den fehlenden Zugang zu standardisierten, granularen Verbrauchsdaten.

  • Standardisierte Datenquelle — Statt proprietärer Integrationen oder manueller Datenerfassung gibt es jetzt eine breite Basis an 15-Minuten-Daten, die über das EDA-Netzwerk abrufbar sind.
  • Kein Aufbau eigener Infrastruktur nötig — Die direkte Anbindung an über 140 Netzbetreiber ist komplex und wartungsintensiv. Plattformen, die diese Komplexität abstrahieren, ermöglichen einen schnelleren Markteintritt.

Mehr dazu auf unserer Seite für Entwickler.

Wie Sie Viertelstundenwerte nutzen können — konkret

Die Herausforderung: über 140 Netzbetreiber, eine fragmentierte Infrastruktur

Datenverfügbarkeit allein reicht nicht aus. Dass nach Abschluss der Umstellung über 6 Millionen Zähler Viertelstundenwerte liefern werden, hilft wenig, wenn der Zugang zu diesen Daten technisch aufwändig ist. Und das ist er.

Österreich hat über 140 Verteilernetzbetreiber. Jeder betreibt seine eigene Infrastruktur, manche haben eigene Antwortzeiten und Besonderheiten bei der Implementierung des EDA-Standards. Die Kommunikation läuft über regulierte Protokolle (AS4), nicht über Standard-REST-APIs. Wer direkt anbinden will, braucht spezialisierte Software, Zertifikate und kontinuierliches Monitoring.

Für die meisten Unternehmen ist dieser Aufwand unverhältnismäßig — besonders wenn Energiedaten ein Baustein in einem größeren Produkt sind und nicht das Kerngeschäft. Einen tieferen Einblick in diese Problematik gibt unser Artikel Warum Sie Smart-Meter-Daten automatisieren sollten.

energiedaten.at: Eine API für alle Zählpunkte

energiedaten.at ist eine B2B-SaaS-Plattform, die den Zugang zu österreichischen Smart-Meter-Daten über eine einheitliche Schnittstelle ermöglicht. Die Plattform ist an alle österreichischen Netzbetreiber über das EDA-Netzwerk angebunden und übernimmt die gesamte technische Komplexität: Protokollkommunikation, Consent-Management, Datenvalidierung und -normalisierung.

Statt sich mit über 140 verschiedenen Netzbetreiber-Systemen auseinanderzusetzen, erhalten Sie die Daten über eine einzige API — als JSON, per Webhook oder als CSV. Die Verbrauchsdaten des Vortages stehen täglich (T-1) zur Verfügung.

Informationen zu Funktionsumfang und Preisen finden Sie auf unserer Preisseite.

Ausblick: Was kommt als Nächstes?

Das ElWG setzt den regulatorischen Rahmen. Die Umstellung erfolgt stufenweise bis 2027. Zählpunkte mit Erzeugungsanlagen, Wärmepumpen und Energiegemeinschafts-Beteiligung sind von der Übergangsfrist ausgenommen und werden zuerst umgestellt. Bis Ende 2026 folgen die meisten Haushalte, ab 2027 greift der Standard praktisch flächendeckend.

Parallel werden die durch das ElWG definierten neuen Marktrollen an Bedeutung gewinnen: Aggregatoren, die Erzeugung und Lasten bündeln; Flexibilitätsdienstleister, die Netzengpässe und Bilanzierung koordinieren; Organisatoren, die gemeinschaftliche Energienutzung verwalten. All diese Rollen sind auf granulare Verbrauchsdaten angewiesen.

Die Geschäftsmodelle, die auf Viertelstundenwerten aufbauen, stehen am Anfang. Dynamische Tarife, Lastoptimierung, prädiktive Wartung, automatisierte ESG-Berichterstattung — die Datenbasis dafür wird gerade geschaffen. Unternehmen, die sich jetzt mit der Dateninfrastruktur auseinandersetzen, werden einen Vorsprung haben, wenn die Viertelstundenwerte flächendeckend verfügbar sind.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Viertelstundenwerte?

Viertelstundenwerte sind Messwerte des Stromverbrauchs, die alle 15 Minuten erfasst werden. Ein Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten erzeugt 96 Datenpunkte pro Tag (24 Stunden × 4 Intervalle). Diese Auflösung ermöglicht die Analyse von Lastprofilen, die Zuordnung von Verbrauch zu bestimmten Tageszeiten und die Grundlage für zeitvariable Tarife. Ohne Viertelstundenwerte liefert ein Smart Meter in der Regel Stundenwerte.

Muss ich als Kunde etwas tun?

Nein. Durch das neue ElWG werden Viertelstundenwerte automatisch zum Standard. Wenn Sie bereits einen Smart Meter haben, wird die Viertelstunden-Aufzeichnung schrittweise aktiviert. Zählpunkte mit PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Energiegemeinschafts-Beteiligung sind von der gesetzlichen Übergangsfrist ausgenommen und werden zuerst umgestellt. Für die meisten übrigen Haushalte greift die Umstellung bis Ende 2026 (bis 5.000 kWh Jahresverbrauch), ab Jänner 2027 liegt die Schwelle bei nur noch 1.500 kWh. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie beim Netzbetreiber aktiv widersprechen (Opt-out). Für die meisten Verbraucher gibt es keinen Grund dafür: Die Daten ermöglichen den Sommer-Sonnenrabatt und andere Vorteile.

Wie bekomme ich als Unternehmen Zugang zu Viertelstundenwerten?

Als berechtigter Dritter erhalten Sie Zugang über das EDA-Netzwerk. Der Endkunde muss der Datenfreigabe über das Portal seines Netzbetreibers zustimmen. Nach Erteilung des Consents werden die Daten täglich (T-1) geliefert. Sie erhalten automatisch die feinste verfügbare Auflösung — also Viertelstundenwerte, sofern diese am Zähler aktiviert sind. Alternativ können Sie Plattformen wie energiedaten.at nutzen, die die EDA-Anbindung übernehmen und die Daten über eine standardisierte API bereitstellen.

Was ist der Sommer-Sonnenrabatt?

Der Sommer-Sonnenrabatt ist eine Reduktion der Netznutzungsentgelte um 20 %, die von April bis September gilt, jeweils zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. Er soll Verbraucher motivieren, ihren Stromverbrauch in die sonnenreichen Mittagsstunden zu verlagern, wenn PV-Anlagen viel einspeisen. Voraussetzung: Am Zählpunkt müssen Viertelstundenwerte vorliegen, damit der Verbrauch zeitgenau zugeordnet werden kann.


[1] ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025, § 54 Abs. 1: Viertelstundenwerte als gesetzlicher Standard für alle Smart Meter.

[2] ElWG, § 54 Abs. 2: Recht auf Widerspruch (Opt-out) gegen die Übermittlung von Viertelstundenwerten.

[3] ElWG, § 54 Abs. 3: Übergangsregelung — Netzbetreiber dürfen Tagesenergiewerte übermitteln: bis 31.12.2026 bei Jahresverbrauch ≤ 5.000 kWh, ab 1.1.2027 nur noch bei ≤ 1.500 kWh. Ausgenommen sind Zählpunkte mit dynamischen Tarifen (§ 22), Direktleitungseinspeisung oder Vorauszahlung (§ 29), Wärmepumpen, Ladestationen, Speichern, Erzeugungsanlagen sowie Teilnehmer an gemeinschaftlicher Energienutzung.

[4] ElWG, § 54 Abs. 4: Verlängerungsmöglichkeit der Übergangsfristen für Netzbetreiber mit ≥ 70 % Smart-Meter-Durchdringung bis 31.12.2019 bei Nachweis technischer oder wirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit.

[5] ElWG, §§ 66–72: Regelungen zur gemeinschaftlichen Energienutzung (Energiegemeinschaften). In Kraft ab 1. Oktober 2026 gemäß § 188 Abs. 3.

[6] ElWG, § 128 Abs. 3: Rahmen für zeitvariable Netznutzungsentgelte (Grundlage des Sommer-Sonnenrabatts).

[7] ElWG, § 58: Datenzugang für berechtigte Dritte — automatische Übermittlung in der feinsten verfügbaren Auflösung.

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