Regulierung 9 Min. Lesezeit Phillip Fickl

Stromverbrauchsdaten für CSRD: So bekommen ESG-Teams auditfähige Daten

Wenn Sie diesen Artikel lesen, kennen Sie die CSRD bereits. Ihr Unternehmen ist in der Phase 1, bereitet die überarbeitete Phase 2 vor, oder Sie berichten freiwillig, weil Investoren, Banken oder Kunden in einer größeren Wertschöpfungskette danach fragen. Die Anforderungen aus ESRS E1-5 sind in den Standards dokumentiert. Aufwendig ist die Beschaffung der zugrunde liegenden Daten: gemessene Stromverbrauchsdaten aus dem operativen Bereich, in einer Form, die eine externe Prüfung übersteht.

Die Daten existieren. Sie liegen in der Energie- oder Facility-Management-Abteilung, in einem Dutzend verschiedener Formate von einem Dutzend Netzbetreiber, und erreichen Ihr Team typischerweise wenige Wochen vor der Berichtsfrist, oft unvollständig. Dieser Artikel richtet sich an ESG-Teams, die die Regulatorik bereits verstanden haben und nun eine Datenpipeline brauchen.

Wo Sie nach Omnibus I stehen

Eine kurze Auffrischung. Den vollständigen Überblick zu EEffG und CSRD finden Sie in einem eigenen Artikel.

Nach der Omnibus-I-Richtlinie (veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 26. Februar 2026) sieht der Anwendungsbereich so aus:[1]

  • Phase 1: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, in Österreich rund 120 Unternehmen, berichten bereits für GJ 2024.
  • Phase 2 (überarbeitet): Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als €450 Mio. Umsatz. Berichtspflicht für GJ 2027, fällig 2028.
  • Phase 3 (gestrichen): Börsennotierte KMU sind aus dem Pflichtbereich entfernt. Freiwillige Berichterstattung nach CSRD bleibt möglich.

Etwa 80 % der ursprünglich in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet. Die Datenanforderungen für die noch betroffenen Unternehmen und für freiwillig Berichtende sind unverändert. Das NaBeG (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz), in Österreich seit 19. Februar 2026 in Kraft, gewährt in den ersten drei Jahren eine Erleichterung: Sanktionen bei inhaltlichen Fehlern greifen nur dann, wenn ein Korrekturersuchen ignoriert wird.[2] Die Anforderungen an die Datenqualität selbst bleiben dabei unverändert.

Eine weitere Vereinfachungsrunde der ESRS-Standards (Omnibus II) ist für 2026 angekündigt, war zum Zeitpunkt dieses Artikels aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Was ESRS E1-5 für Strom genau verlangt

ESRS E1-5 (Energieverbrauch und Energiemix) ist der zentrale Energieoffenlegungsstandard. Die Angabe erfolgt in MWh auf Basis des unteren Heizwerts.

Aufzuschlüsseln ist der Gesamtenergieverbrauch nach Quellentyp (Paragraph 37):[3]

  • Fossile Quellen (Summe)
  • Nukleare Quellen (Summe)
  • Erneuerbare Quellen, weiter aufgeschlüsselt in:
    • Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen
    • Zugekaufte Elektrizität, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen
    • Selbst erzeugte erneuerbare Energie (ohne Brennstoffe)

Für Unternehmen in Sektoren mit hoher Klimawirkung (NACE A-H, L) verlangt Paragraph 38 eine zusätzliche Aufschlüsselung der fossilen Quellen, einschließlich der zugekauften Elektrizität aus fossilen Quellen.[4]

Zwei Nuancen, die in der Praxis oft übersehen werden:

  1. ESRS E1-5 verlangt keine Aufschlüsselung pro Standort. Die Offenlegung erfolgt auf Unternehmensebene.
  2. ESRS E1-6 (Treibhausgasemissionen) verlangt jedoch Scope-2-Berechnungen sowohl nach dem standortbezogenen als auch nach dem marktbezogenen Verfahren.[5] In der Praxis brauchen Sie Ihren Stromverbrauch zumindest pro Netzregion. Sonst lassen sich die Emissionen nicht korrekt berechnen.

Die Aufteilung in fossile und erneuerbare Quellen für zugekaufte Elektrizität kommt nicht aus den Zählerdaten. Sie ergibt sich aus der Stromkennzeichnung Ihres Lieferanten (in Österreich nach Stromkennzeichnungsverordnung), die ihrerseits auf Herkunftsnachweisen (AIB EECS Guarantees of Origin) beruht. Die kWh kommen vom Netzbetreiber. Die Aufteilung in fossil und erneuerbar kommt vom Lieferanten.

Was „auditfähig" bei begrenzter Prüfsicherheit konkret heißt

Die Prüfung beginnt mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) nach ISSA 5000, mit geplantem Übergang zu hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) bis 2028. Eine Limited-Assurance-Prüfung testet nicht jede einzelne Zahl. Sie prüft, ob die Offenlegungen plausibel, konsistent und rückverfolgbar sind.[6]

Die Audit-Readiness-Leitfäden der großen Prüfungsgesellschaften nennen für den Energieteil durchgängig dieselben Inputs:

  • Messdatenauszüge: zeitgestempelte Verbrauchsdaten an der Quelle, nicht vorverdichtete Excel-Tabellen
  • Berechnungsdateien: wie die kWh zu MWh und zur ESRS-E1-5-Aufschlüsselung aggregiert wurden
  • Quellnachweise für Umrechnungsfaktoren: Stromkennzeichnung des Lieferanten, Herkunftsnachweise, Emissionsfaktoren
  • Abstimmung: gemessene kWh stimmen mit den abgerechneten kWh auf denselben Zählpunkten überein

Der rote Faden: gemessen statt geschätzt, mit durchgängiger Datenherkunft vom Zähler bis zum berichteten MWh-Wert.[7] Eine PDF-Liste, die ein Facility Manager quartalsweise per E-Mail schickt, erfüllt das nicht. Auch ein Excel-Export aus dem Lieferantenportal hilft nur bedingt; ihm fehlt in der Regel die Herkunftsinformation auf Zählpunktebene. KPMG hat genau diesen Punkt in den Erfahrungen aus dem ersten CSRD-Berichtsjahr offen benannt: Unternehmen, die Dokumentation von Anfang an mitgedacht haben, hatten am Ende deutlich weniger Nacharbeit.

Das organisatorische Problem, das ESG-Teams kennen

Die Zähler gehören dem Betrieb. Der Bericht gehört dem ESG-Team, mit Berichtslinie zum CFO. Zwischen diesen beiden liegen mehrere Abteilungen und ein paar Tabellenkalkulationen.

Das Standardmuster sieht so aus:

  1. Das ESG-Team fragt im Operations-Bereich nach „den Energiedaten für CSRD".
  2. Das Energie- oder Facility-Team beginnt mit dem Sammeln: Anmeldungen in zehn Netzbetreiber-Portalen, manuelle Downloads, Konsolidierung über Standorte und Konzerngesellschaften.
  3. Kurz vor der Frist kommt eine Excel-Datei. Sie ist nicht vollständig: manche Portale hatten Zugangsprobleme, für einige Standorte fehlen Datenpunkte.
  4. Das ESG-Team reformatiert, prüft, hakt nach. Der Prüfer findet Lücken.
  5. Nächstes Jahr beginnt der gleiche Prozess von vorne.

Ein Unternehmen mit 40 Standorten kann Zähler bei zehn oder mehr verschiedenen Netzbetreibern haben — jeder mit eigenem Portal, eigenem Datenformat, eigener Bearbeitungszeit. Manuell ist das jedes Jahr ein Projekt; eine bessere Excel-Vorlage löst das Problem nicht. Was hilft, ist, dem ESG-Team direkten Zugriff auf dieselben gemessenen Daten zu geben, die das Operations-Team sieht.

Was sich mit einer automatisierten Strom-Datenpipeline ändert

Wenn Stromverbrauchsdaten automatisiert vom Netzbetreiber kommen und im selben Format täglich für alle Standorte verfügbar sind, verschiebt sich die Logik der Berichterstellung:

  • Jahres-MWh = Summe der am Zähler gemessenen Werte, ohne Kalenderjahres-Hochrechnung aus Abrechnungszyklen und ohne durch Standardlastprofile aufgefüllte Schätzperioden.
  • Datenherkunft ist eingebaut: jeder MWh-Wert zerlegt sich in eine Liste von Zählpunkten, jeder Zählpunkt in einen Netzbetreiber-Datensatz. Der Audit-Trail ist Teil der Daten, nicht ein nachgelagerter Aufwand.
  • Abstimmung mit der Buchhaltung wird einfacher: die gemessenen kWh und die abgerechneten kWh stammen letztlich aus denselben Netzbetreiber-Aufzeichnungen. Differenzen werden erklärbar (Abrechnungszyklen, Schätzwerte für noch nicht freigegebene Zeiträume).
  • Mehrjährige Kontinuität: Die Basislinie für GJ 2024 liegt bereits vor, wenn die Phase-2-Pflicht in GJ 2027 greift.
  • Standortvergleichbarkeit: Daten aus Wien (Wiener Netze), Niederösterreich (Netz NÖ) und Steiermark (Energienetze Steiermark) kommen im gleichen Format, ohne Übersetzungsschritt pro Netzgebiet.

Dass Smart Meter den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen aufzeichnen, ist für den CSRD-Bericht selbst nicht der Punkt: die Berichtszahlen sind Jahres-MWh. Dieselben Daten lassen sich aber für die Analyse durch Operations weiternutzen, etwa um Lastprofile und Einsparpotenziale zu erkennen.

Wo Strom in CSRD aufhört

Eine ehrliche Abgrenzung gehört in jeden ESG-Bericht, und in jeden Artikel über CSRD-Daten. Smart Meter Stromverbrauchsdaten liefern Ihnen eine Zeile in ESRS E1-5: die kWh (umgerechnet auf MWh) pro Berichtsperiode, mit Datenherkunft pro Zählpunkt.

Nicht aus den Zählerdaten kommen:

  • Die Aufteilung in fossil/nuklear/erneuerbar für zugekaufte Elektrizität. Diese stammt aus der Stromkennzeichnung Ihres Lieferanten und gegebenenfalls aus Herkunftsnachweisen (AIB EECS).
  • CO₂-Emissionsfaktoren für ESRS E1-6 Scope 2. Diese stammen aus AIB-Daten, nationalen Mix-Faktoren und vertraglichen Lieferantenangaben.
  • Andere Energieträger (Gas, Fernwärme, Treibstoff für Fahrzeugflotten): eigene Datenquellen.
  • Scope 1 und Scope 3 Emissionen: eigene Datenmodelle.

Der Stromteil ist ein Baustein. Wer ihn zuverlässig automatisiert, gewinnt Wochen an manueller Datenaufbereitung pro Berichtszyklus zurück — Zeit, die dann in Scope 1, Scope 3 und die qualitativen Angaben fließen kann, wo sie inhaltlich gebraucht wird.

Checkliste: Stromdaten für den nächsten CSRD-Bericht

  1. Anwendungsbereich bestätigen. Phase 1, Phase-2-Pflicht (>1.000 Beschäftigte und >€450 Mio. Umsatz), oder freiwillige Berichterstattung. Konzernkonsolidierung prüfen.
  2. Zählpunkte inventarisieren. Eine Zeile pro Zählpunktnummer (33-stellige ID), pro Standort, pro konsolidierter Gesellschaft.
  3. Verantwortlichkeiten definieren. Operations hält die Beziehung zum Zählpunktinhaber und verwaltet die Zustimmungen; ESG konsumiert die Daten direkt aus derselben Quelle.
  4. Automatisierte Datenlieferung etablieren. Tägliche Lieferung statt quartalsweiser Excel-Übergabe. Bei mehreren Netzbetreibern: ein einheitliches Format ist die einzige praktikable Lösung.
  5. Prüf-Akte strukturieren. Rohauszüge + Aggregationsberechnung + Lieferanten-Strommix-Nachweis + Abstimmung mit Stromrechnungen. Diese Struktur einmal aufsetzen, dann jedes Jahr nur befüllen.
  6. Rückwärts vom Einreichungsdatum planen. Wer braucht was, bis wann. Für jeden neu erfassten Zählpunkt ist ein Zustimmungsschritt durch den Zählpunktinhaber nötig; diesen früh einplanen.

Wie energiedaten.at den Stromteil liefert

energiedaten.at liefert genau diese eine Zeile: gemessene Stromverbrauchsdaten von österreichischen Smart Metern, täglich, in einem einheitlichen Format von allen 140+ Netzbetreibern, per API, Webhook oder CSV.

Jeder kWh-Wert ist zurückverfolgbar auf einen Zählpunkt und auf den Netzbetreiber-Datensatz, aus dem er stammt. Der Datenauszug für den Prüfer ist ein API-Export. Die vollständige Pipeline vom Smart Meter in Ihr System (Anfrage, Zustimmung, Lieferung, Qualitätskontrolle) handhaben wir; Sie sehen die Daten.

Wir liefern den Strom-Baustein. Die CO₂-Umrechnung, die Stromkennzeichnung Ihres Lieferanten, die Daten zu Gas und Fernwärme, den Bericht selbst — das bleibt bei Ihnen oder Ihrem Reporting-Tool.

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[1] Omnibus-I-Richtlinie (EU), veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2026: angehobene Pflicht-Schwellenwerte für Welle 2 (>1.000 Beschäftigte und >€450 Mio. Umsatz) und Streichung von Welle 3.

[2] Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), BGBl. I, in Kraft seit 19. Februar 2026: nationale Umsetzung der CSRD in Österreich, inkl. Erleichterung bei inhaltlichen Fehlern in den ersten drei Jahren.

[3] Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2772, Anhang I (ESRS E1), Paragraph 37: Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Quellentyp.

[4] Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2772, Anhang I (ESRS E1), Paragraph 38: zusätzliche Aufschlüsselung fossiler Quellen für Sektoren mit hoher Klimawirkung (NACE A-H, L).

[5] Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2772, Anhang I (ESRS E1), Disclosure Requirement E1-6: Scope-2-Emissionen nach standortbezogenem und marktbezogenem Verfahren.

[6] KPMG, „CSRD First Year Learnings" (2025): Limited Assurance nach ISSA 5000 prüft, ob die Offenlegungen plausibel, konsistent und rückverfolgbar sind; Unternehmen mit hochwertiger Dokumentation, klaren Verantwortlichkeiten und belegbaren Daten von Anfang an berichteten deutlich weniger Nacharbeit.

[7] EY, „Building trust and powering reliable reporting: end-to-end data lineage" (Mai 2025): jeder berichtete Datenpunkt sollte auf die Originalquelle zurückführbar sein, mit dokumentierter Herkunft, Aggregationslogik und Kontrollen.

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