10 Min. Lesezeit Phillip Fickl

EEffG & CSRD: Energiedaten für Österreich

Zwei Regulierungen verpflichten österreichische Unternehmen dazu, Energiedaten zu erfassen, die bisher nicht systematisch erhoben wurden. Das EEffG (Bundes-Energieeffizienzgesetz) verlangt von großen Unternehmen die Dokumentation des Energieverbrauchs über alle Energieträger hinweg: Strom, Gas, Fernwärme und weitere. Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fügt eine zweite Ebene hinzu: geprüfte Energieangaben in jährlichen Nachhaltigkeitsberichten.

Beide Regulierungen erfordern gemessene, belegbare Energiedaten. Schätzungen und Tabellenkalkulationen reichen nicht mehr aus.

Dieser Artikel erklärt, was jede Regulierung verlangt, wer betroffen ist und welche Rolle Smart Meter Stromverbrauchsdaten dabei spielen.

EEffG: Energieaudits und der Standardisierte Kurzbericht

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), umfassend novelliert im Jahr 2023 (BGBl. I Nr. 59/2023), setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in Österreich um. Betroffen sind rund 2.000 große Unternehmen in Österreich.

Wer ist betroffen

Ein Unternehmen gilt nach dem EEffG als „groß", wenn es eine der beiden folgenden Schwellen überschreitet:

  • Mehr als 249 Beschäftigte, oder
  • Sowohl ein Jahresumsatz über €50 Millionen als auch eine Bilanzsumme über €43 Millionen

Unternehmen mit Beteiligungen über 50 % müssen diese Schwellenwerte auf Konzernebene berechnen; alle verbundenen Unternehmen mit Sitz in Österreich fließen in die konsolidierte Berechnung ein (§41 Abs. 2-3).

Was ist zu tun

Verpflichtete Unternehmen müssen entweder mindestens alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen oder ein anerkanntes Managementsystem (ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS) betreiben. In beiden Fällen müssen sie einen Standardisierten Kurzbericht über die elektronische Meldeplattform der E-Control einreichen (§43 EEffG).

Der Kurzbericht verlangt:

  • Gesamtenergieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger, einschließlich Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl und weitere Quellen, aufgeschlüsselt in Brutto-, Netto- und abgegebene Energie in kWh pro Jahr
  • Aufschlüsselung in drei Bereiche: Gebäude (einschließlich beheizter und gekühlter Bruttogrundfläche), Produktionsprozesse und Transport
  • Energiekennzahlen (z. B. kWh/m² pro Jahr) mit einem Vierjahresvergleich
  • Effizienzmaßnahmen, sowohl umgesetzte als auch geplante, mit quantifiziertem jährlichem Einsparpotenzial in kWh und geschätzten Investitionskosten
  • Abwärmepotenziale

Eine Anforderung verdient besondere Betonung: Die zugrunde liegenden Daten müssen „aktuelle, gemessene und belegbare Daten" sein (Anhang 1 zu §42). Das ist der gesetzliche Maßstab, an dem die Qualität des Audits gemessen wird.

Fristen und Strafen

Der Standardisierte Kurzbericht muss bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das auf das Audit bzw. die Dokumentation des Managementsystems folgt. Der Auditzyklus wiederholt sich alle vier Jahre.

Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu €100.000 bei Verstößen gegen die Konzernkonsolidierung und bis zu €20.000 bei fehlerhaften Berichten oder versäumten Einreichungen (§68 EEffG). Die E-Control kann vor der Verhängung von Sanktionen eine Nachfrist gewähren.

CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt nach Österreich

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Richtlinie 2022/2464, verpflichtet Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsangaben in ihren jährlichen Lagebericht aufzunehmen. Österreich hat die CSRD durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in nationales Recht umgesetzt, das am 21. Jänner 2026 den Nationalrat passierte und am 19. Februar 2026 in Kraft trat.

Die Omnibus-Änderung: Wer ist tatsächlich betroffen?

Wenn Sie die CSRD-Entwicklung verfolgt haben, haben Sie möglicherweise mit den ursprünglichen Schwellenwerten geplant: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und €50 Millionen Umsatz. Dieser Anwendungsbereich hat sich deutlich geändert.

Die Omnibus-I-Richtlinie der EU, veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2026, hat die Pflicht-Schwellenwerte angehoben:

Phase Wer Geschäftsjahr Bericht fällig Status
Phase 1 Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (vormals unter NFRD) GJ 2024 2025 Berichten bereits
Phase 2 (überarbeitet) >1.000 Beschäftigte und >€450 Mio. Umsatz GJ 2027 2028 Verschoben und eingeschränkt
Phase 3 Börsennotierte KMU Aus dem Pflichtbereich gestrichen

Die Auswirkung ist erheblich: Rund 80 % der Unternehmen, die ursprünglich unter die CSRD-Pflicht fallen sollten, sind nun ausgenommen. In Österreich berichten derzeit rund 120 Unternehmen (Phase 1). Die überarbeitete Phase 2 erfasst jene, die sowohl die 1.000-Beschäftigten- als auch die €450-Millionen-Umsatzschwelle überschreiten — eine deutlich kleinere Gruppe.

Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte können weiterhin freiwillig nach CSRD berichten. Das NaBeG enthält zudem eine Erleichterung: In den ersten drei Jahren gelten Sanktionen bei inhaltlichen Fehlern nur dann, wenn ein Korrekturersuchen ignoriert wird.

Welche Energiedaten verlangt die CSRD?

Der relevante Standard ist ESRS E1-5 (Energieverbrauch und Energiemix), Teil der European Sustainability Reporting Standards zum Thema Klimawandel. Er verlangt:

  • Gesamtenergieverbrauch in MWh, aufgeschlüsselt nach Quellentyp: fossil, nuklear und erneuerbar
  • Bei erneuerbaren Quellen: weitere Aufschlüsselung in Brennstoffverbrauch, zugekaufte Elektrizität und Wärme/Kälte aus erneuerbaren Quellen sowie selbst erzeugte erneuerbare Energie
  • Für Unternehmen in Hochrisikosektoren (NACE A-H, L): zusätzliche Aufschlüsselung fossiler Quellen in Kohle, Öl, Erdgas und zugekaufte Elektrizität aus fossilen Quellen

ESRS E1-5 verlangt nicht ausdrücklich eine Aufschlüsselung nach Gebäuden oder Standorten. Allerdings erfordert die zugehörige Treibhausgasemissions-Offenlegung (ESRS E1-6) Scope-2-Berechnungen nach dem standortbezogenen und dem marktbezogenen Verfahren. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen ihren Stromverbrauch pro Standort oder Region kennen, um korrekte Emissionen zu berechnen.

Die Berichte unterliegen einer externen Prüfung: zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), mit einem geplanten Übergang zu hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) bis 2028. Prüfer werden gemessene Verbrauchsdaten erwarten.

Wo Stromverbrauchsdaten ins Bild passen

Beide Regulierungen verlangen Energieverbrauchsdaten über alle Energieträger hinweg. Strom ist ein wesentlicher Baustein eines größeren Bildes, das auch Gas, Fernwärme, Treibstoff und weitere Quellen umfasst. Hintergrundinformationen zur Funktionsweise österreichischer Smart Meter Daten finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden.

Was Smart Meter Stromverbrauchsdaten liefern

Für die Compliance liegt der Wert von Smart Meter Daten in Zuverlässigkeit, Automatisierung und Skalierbarkeit.

  • Messdaten direkt vom Netzbetreiber. Das ist der verbindliche Nachweis des Stromverbrauchs an jedem Zählpunkt und erfüllt unmittelbar den EEffG-Standard „gemessene und belegbare" Daten.
  • Automatisierte, kontinuierliche Erfassung. Die Daten fließen täglich ohne manuellen Aufwand. Wenn die Kurzbericht-Frist kommt oder der CSRD-Prüfer nachfragt, steht ein vollständiger Datensatz bereit.
  • Abdeckung aller österreichischen Netzbetreiber. Ein Unternehmen mit Standorten in mehreren Netzgebieten erhält alle Daten in einem einheitlichen Format — statt XLSX-Dateien von einem Dutzend verschiedener Portale herunterzuladen.
  • Mehrjährige Kontinuität. Das EEffG verlangt Vierjahresvergleiche von Energiekennzahlen. Automatisierte Erfassung baut diese Basislinie vom ersten Tag an auf.

Smart Meter zeichnen den Verbrauch außerdem in 15-Minuten-Intervallen auf, was Energieauditoren hilft, Einsparpotenziale zu identifizieren — etwa Lastprofile, Verbrauch außerhalb der Betriebszeiten und Spitzenlasten. Für die Berichte selbst sind jedoch die jährlichen kWh-Summen entscheidend. Die praktische Frage lautet, ob Sie diese Summen zuverlässig von allen Ihren Zählern liefern können, wenn die Frist kommt.

Was nicht abgedeckt ist

Strom ist ein Energieträger. Sowohl EEffG als auch CSRD verlangen außerdem:

  • Gasverbrauch, typischerweise aus Gaszählerablesungen oder Versorgerrechnungen
  • Fernwärme und -kälte, vom Fernwärmeanbieter
  • Transportenergie, Kraftstoffverbrauch für Fahrzeugflotten
  • Gebäudedaten, Flächen, Nutzungskategorien und Heizsysteme (für die Gebäudeaufschlüsselung im EEffG-Kurzbericht)
  • Treibhausgasemissionsberechnungen für Scope 1, 2 und 3 (nur CSRD). Stromdaten fließen in Scope 2 ein, aber Scope 1 und 3 erfordern separate Datenquellen.

Kein einzelnes System deckt all das ab. Strom-, Gas-, Wärme- und Transportdaten stammen jeweils aus unterschiedlichen Quellen. Die praktische Herausforderung besteht darin, sie zu einem kohärenten Datensatz für Ihren Kurzbericht oder Ihre CSRD-Offenlegung zusammenzuführen.

Das praktische Problem: Stromverbrauchsdaten in großem Umfang beschaffen

Für viele Unternehmen ist Strom der am schwierigsten systematisch zu erfassende Energieträger. Gas kommt von einem oder zwei Lieferanten; Sie rufen an und bekommen die Zahlen. Fernwärme, ebenso. Aber die Stromzähler eines Unternehmens mit 40 Standorten können über ein Dutzend verschiedener Netzbetreiber verteilt sein — jeder mit eigenem Portal, eigenem Datenformat und eigener Bearbeitungszeit.

Die Möglichkeiten, auf österreichische Smart Meter Daten zuzugreifen:

  • Webportale der Netzbetreiber. Manueller Download als XLSX, begrenzt auf ca. 50 Zähler pro Portal. Für wenige Zähler machbar, aber bei 80 Zählern über 10 Netzbetreiber jedes Jahr summiert sich der Aufwand schnell.
  • Eigene EDA-Anbindung aufbauen. Spezialisierte Kommunikationssoftware, Server-Infrastruktur, 3–6 Monate Entwicklungszeit. Bei sehr großem Volumen eine Option, aber ein erhebliches Investitionsprojekt. Der vollständige Weg der Daten vom Zähler ins System veranschaulicht, was damit verbunden ist.
  • Managed-Data-Services. Übernehmen die Komplexität der Netzbetreiber-Kommunikation, das Zustimmungsmanagement und die Datennormalisierung und liefern saubere Daten per API, Webhook oder CSV.

Für ein Unternehmen, das ein EEffG-Audit oder eine CSRD-Offenlegung vorbereitet, steht die Regulierung fest: Sie brauchen die Daten. Die Frage ist, wie Sie diese zuverlässig von Dutzenden Zählern über mehrere Netzbetreiber hinweg erfassen — Jahr für Jahr, ohne dass es jedes Mal ein manuelles Projekt wird.

Checkliste: Ihre Energiedaten vorbereiten

Ob Sie vor einem EEffG-Auditzyklus oder einer CSRD-Vorbereitung stehen — diese Schritte gelten in beiden Fällen:

  1. Klären Sie, welche Regulierungen gelten. EEffG: mehr als 249 Beschäftigte oder sowohl €50 Mio. Umsatz als auch €43 Mio. Bilanzsumme? CSRD (nach Omnibus): mehr als 1.000 Beschäftigte und €450 Mio. Umsatz? Prüfen Sie bei beiden die Konzernkonsolidierung.
  2. Inventarisieren Sie Ihre Energieträger und Zählpunkte. Listen Sie jeden Standort, jeden Zähler, jede Energiequelle auf. Für Strom erfassen Sie die Zählpunktnummer (33-stellige Zähler-ID) für jeden Anschluss.
  3. Richten Sie eine automatisierte Datenerfassung ein. Manuelle Datenanfragen funktionieren für eine Handvoll Zähler. Bei 20, 50 oder 200 Stromanschlüssen über mehrere Netzbetreiber brauchen Sie eine Pipeline, die Daten kontinuierlich liefert — damit die Zahlen da sind, wenn Sie sie brauchen.
  4. Legen Sie Verantwortlichkeiten fest. Ein Energiebeauftragter, ESG-Manager oder externer Energieberater, der den Datenerfassungsprozess verantwortet und die Fristen kennt.
  5. Tragen Sie die Fristen ein. EEffG-Kurzbericht: 30. November. CSRD: zeitgleich mit der Einreichung Ihres Jahresberichts. Beginnen Sie frühzeitig mit der Datenerfassung; für jeden Stromzähler ist ein Zustimmungsprozess erforderlich, der 1–5 Werktage dauert.

Wie energiedaten.at beim Thema Strom hilft

energiedaten.at liefert einen bestimmten Teil des Compliance-Datenpuzzles: automatisierte Stromverbrauchsdaten von österreichischen Smart Metern.

Geben Sie Ihre Zählpunktnummern ein, die Zählerinhaber genehmigen die Datenfreigabe im Portal ihres Netzbetreibers, und die Verbrauchsdaten fließen täglich — von allen österreichischen Netzbetreibern, in ein einheitliches Format normalisiert, geliefert per API, Webhook oder CSV.

Wenn Ihr nächster Kurzbericht fällig ist oder Ihr CSRD-Prüfer Stromverbrauchsnachweise anfordert, sind die Daten bereits vorhanden: gemessen, mit Zeitstempel versehen und zum Netzbetreiber rückverfolgbar.

energiedaten.at ersetzt nicht Ihre Gasdaten, Ihre Fernwärmeaufzeichnungen oder Ihre Treibhausgasemissionsberechnungen. Aber für den Strombereich — insbesondere über viele Zähler, Standorte und Netzbetreiber hinweg — entfällt der manuelle Aufwand und Sie erhalten eine zuverlässige, automatisierte Datengrundlage.

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